RECHTSANWALT JÖRG DÄNZER
seit 1992 als Rechtsanwalt tätig
Honorar
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorschriften kann das Honorar eines Rechtsanwaltes auch mit den Mandanten in Form eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars vereinbart werden. Hierzu erfolgt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten.
Rufen Sie uns gerne an, um offene Fragen zu klären.
Auch der Beste kann nicht alles allein.
Vertrauen und Verlass zeichnet die langjähige Zusammenarbeit zu folgenden Kollegen aus, die heute ein zuverlässiges Netzwerk darstellen.
RA Rico Liebl, Dippoldiswalde
RA Andreas Gumprich, Dresden
Einzugsgebiet
Wir sind bundesweit tätig, insbesondere in Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeits-Angelegenheiten, ansonsten erfolgt unsererseits die Vertretung in allen Gerichten in Deutschland.
Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie hierzu spezielle Fragen haben.
Von Anwalt zu Anwalt
Gern übernehmen wir für auswärtige Kolleginnen und Kollegen Terminvertretungen vor allen Amts- und Landgerichten in Sachsen. Bitte wenden Sie sich zur Absprache vorerst an unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Kessler oder Frau Rentsch.
Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an.