top of page

RECHTSANWALT JÖRG DÄNZER

seit 1992 als Rechtsanwalt tätig

Honorar

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorschriften kann das Honorar eines Rechtsanwaltes auch mit den Mandanten in Form eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars vereinbart werden. Hierzu erfolgt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten.

Rufen Sie uns gerne an, um offene Fragen zu klären.

Auch der Beste kann nicht alles allein.

Vertrauen und Verlass zeichnet die langjähige Zusammenarbeit zu folgenden Kollegen aus, die heute ein zuverlässiges Netzwerk darstellen.

RA Rico Liebl, Dippoldiswalde

RA Andreas Gumprich, Dresden

Einzugsgebiet

Wir sind bundesweit tätig, insbesondere in Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeits-Angelegenheiten, ansonsten erfolgt unsererseits die Vertretung in allen Gerichten in Deutschland.

Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie hierzu spezielle Fragen haben.

Von Anwalt zu Anwalt

Gern übernehmen wir für auswärtige Kolleginnen und Kollegen Terminvertretungen vor allen Amts- und Landgerichten in Sachsen. Bitte wenden Sie sich zur Absprache vorerst an unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Kessler oder Frau Rentsch.

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an.

IMG-20240306-WA0005 Kopie.jpg

Wir sind für Sie da.

Vertrauen und Verlass zeichnet die Beziehung zu meinen Mandanten aus.

Frau Keßler und Frau Rentsch stehen Ihnen für erste Fragen jederzeit als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

bottom of page